EU-Kommission: Anhörung zu Fahrgastrechten
Bis zum 05.05.2016 haben Bürger, aber auch Verbände, Behörden und Firmen Gelegenheit, zur geplanten Reform der Fahrgastrechte im europäischen Bahnverkehr (EU-Verordnung 1371/07) Stellung zu beziehen.
Die EU-Kommission sieht Nachbesserungsbedarf insbesondere bei der Unterwegsinformation, bei Diensten für Mobilitätseingeschränkte, bei den Erstattungsleistungen für Zeitkarteninhaber sowie bei den Öffnungsklauseln, die es den Mitgliedstaaten bislang erlauben, bestimmte Verkehre, insbesondere den SPNV, bis 2024 von der Anwendung der Fahrgastrechte auszunehmen. Andererseits will die Kommission nach eigener Darstellung die ins Auge gefassten Verbesserungen für die Fahrgäste „gegen die wirtschaftliche Lage der Bahnbranche abwägen“. Hier geht es insbesondere um die Frage, ob Bahnen – anders als Fernbusse, Airlines und Fährlinien – weiterhin auch im Falle höherer Gewalt erstattungspflichtig bleiben sollen. Verkehrskommissarin Violeta Bulc hatte eine Reform der Fahrgastrechte bereits am 03.07.2015 angekündigt. Am selben Tag hatte die Brüsseler Behörde unter dem Az. C(2015) 4089 Leitlinien veröffentlicht. (msa/cm)