Politik

EU: Beihilferegelungen zum Schienengüterverkehr in Polen und Österreich genehmigt

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften Beihilferegelungen zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs in Österreich und Polen genehmigt.

Für Österreich wurde eine geänderte Regelung genehmigt, die für den Zeitraum 2020-2022 in Gebirgsregionen, einschließlich des Brennergebiets, mit einem zusätzlichen Budget von 205,2 Mio. EUR die Nutzung von "Rollenden Landstraßen" kostengünstiger gestaltet. Die Kommission stützte ihre Bewertung auf ihr Handbuch 2019 über die externen Kosten des Verkehrs, in dem anerkannt wird, dass der Straßenverkehr zu zusätzlichen externen Kosten in Berggebieten führen kann. In Polen wurde eine Beihilfe mit einem Gesamtbudget von 1 Mrd. PLN (rund 234 Mio. EUR) genehmigt, die eine Erstattung von bis zu 50 % der Kosten für die Ausrüstung von in Polen betriebenen Eisenbahngüterwagen mit weniger lauten Bremsbelägen gewährt, die vor dem 01.01.2015 in Verkehr gebracht wurden. An der Regelung können zu nichtdiskriminierenden Bedingungen alle im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Eisenbahnunternehmen und Eigentümer von Wagen teilnehmen, die in das nationale Fahrzeugregister Polens eingetragen sind und den Güterverkehr auf dem polnischen Schienennetz betreiben. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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