ETCS-Fahrzeugausstattung im DKS: Baden-Württemberg fordert längere Finanzierungssicherheit
Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr fordert eine verlängerte Finanzierungsfrist für die Förderung der ETCS-Ausstattung der Fahrzeuge im Digitalen Knoten Stuttgart (DKS) und bundesweit.
Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums an baden-württembergische Abgeordnete im Bundestagshaushaltsausschuss vom 14.11.2023 hervor. Hintergrund ist, dass die Förderbescheide für die Ausstattung der DKS-Fahrzeuge vorgeben, dass „die DSD-Fahrzeugausrüstung aufgrund fehlender Verpflichtungsermächtigungen nach dem Jahr 2025 bis zum 31.12.2025 abgeschlossen und die Inbetriebnahmegenehmigung entsprechend der eingereichten Antragsunterlagen erfolgt sein muss“. Auch wenn eine dritte Ausstattungsstufe der Fahrzeuge mit „Innovationselementen der neuesten TSI ZZS 2023“ erst nach Stuttgart-21-Inbetriebnahme im Jahr 2025 erfolgen könne, reiche die Frist nicht aus. Einer Lösung zum zeitlich nachgelagerten Abschluss der DSD-Ausrüstung soll das Bundesverkehrsministerium (BMDV) am 10.11.2023 eine Absage erteilt haben, heißt es in dem Schreiben. Die vom BMDV in der Argumentation angeführten Verpflichtungsermächtigungen bis 2028 im Klima- und Transformationsfonds (KTF) seien aufgrund des späten TSI-ZZS-Erscheinens nicht langfristig genug. Auch für die angedachte bundesweite Förderung sollten „Verpflichtungsermächtigungen … der DSD-Fahrzeugausrüstung im KTF mindestens bis zum Jahr 2031 verlängert werden, indem nicht benötigte Bundeshaushaltsmittel der nächsten drei Haushaltsjahre auf die Jahre 2029, 2030 und 2031 verteilt werden“, fordert das Stuttgarter Ministerium. Nach dem gestrigen (15.11.2023) Bundesverfassungsgerichts-Beschluss ist die künftige Rolle des KTF aber ohnehin fraglich. (jgf/gk)