ERFA: Kapazitätsverordnung muss schneller kommen
Am 11.07.2023 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über die Eisenbahninfrastrukturkapazität im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum (SERA) vorgelegt.
Die ERFA begrüßt die allgemeinen Ziele der Verordnung, ist jedoch der Ansicht, dass die Umsetzung schneller erfolgen sollte. Die Kommission plant eine Umsetzung zu 2030, laut ERFA könnten Punkte wie Kapazitätsrechte und Methoden der Kapazitätszuweisung sowie Rechte auf Ausgleichszahlungen für Kapazitätsänderungen bereits ab 2025 eingeführt werden. Der Präsident der ERFA, Dirk Stahl, erklärte: „Eine Verordnung, die dem Markt erst ab 2030 Vorteile bringt, ist nicht akzeptabel.“ Die ERFA kritisiert aber auch Punkte. So müssten die Rechte für Kapazitätsanträge verbessert werden, hier müsste mehr Flexibilität für den Güterverkehr bestehen. Die Netzbetreiber sollten nur die Fahrwegkapazitäten anbieten, die so weit wie möglich mit der beantragten Kapazität übereinstimmten. Anträge sollten nur dann abgelehnt werden, wenn keine Kapazität verfügbar sei. Weiter ließe die Verordnung eine neutrale Aufsichtsstelle und eine offizielle Rolle der Nutzer in den Entscheidungsprozessen vermissen. (cm)