Eisenbahn-Bundesamt: Wegen Mangellage weiterhin ältere Trinkwasserschläuche zugelassen
Infolge der Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die zum 24.06.2023 in Kraft trat, kam es zu einem Mangel an zugelassenen Trinkwasserschläuchen für Schienenfahrzeuge.
Es dürfen nur Werkstoffe und Materialien eingesetzt werden, die den Anforderungen der Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) entsprechen. Ältere Schläuche müssen eigentlich im Rahmen der nächsten geeigneten Instandhaltung ausgetauscht werden. Wegen der Mangellage an konformen Schläuchen sei nun als Übergangslösung bis zum 30.06.2024 die Verwendung von Trinkwasserschläuchen möglich, die über eine Zulassung nach der alten KTW-Leitlinie des UBA und dem DVGW Arbeitsblatt W 270 verfügen. (cm)