Eisenbahn-Bundesamt: Verschärfte Verfügung für Sandstreueinrichtungen
Neueste Erkenntnisse aus der Untersuchung jüngster Unfallereignisse haben gezeigt, dass die bisherige Allgemeinverfügung zur Regelung der Bedienung der Sandstreueinrichtung auf Schienenfahrzeugen nochmals verschärft werden musste.
Die bisherige Verfügung betraf lediglich Zug- und Rangierfahrten, bei denen der gebildete Fahrzeugverband insgesamt weniger als neun Radsätze hat oder bei denen zwischen aktiven Sandstreueinrichtungen weniger als neun Radsätze vorhanden sind. Die erneuerte Allgemeinverfügung des Eisenbahn-Bundesamtes betrifft nun unabhängig von der Zuglänge und der Anzahl der Radsätze alle Züge. Die Regelungen sind wichtig, um der sicherheitskritischen Isolationswirkung durch Bremssand auf Gleisstromkreisen entgegenzuwirken. (cm)