Eisenbahn-Bundesamt: Anträge auf Gleisanschlussförderung ab sofort
Die neue Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie) ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27.02.2021 in Kraft getreten.
Anträge auf Förderung können „ab sofort“ beim Eisenbahn-Bundesamt, Referat 44, gestellt werden (Ref44-GLA). Mit der neuen Anschlussförderrichtlinie stehen nicht nur mehr Bundesmittel für die Förderung bereit, künftig können zudem auch der Ausbau und die Reaktivierung von Gleisanschlüssen gefördert werden, auch Ersatzinvestitionen sind förderfähig. Details zur Förderung und dem Antrag hat das EBA @ eba.bund.deOnline veröffentlicht. (cm)