Politik

EEG-Umlage: Antrag auf gesenkte EEG-Umlage bis Montag stellen

Für Betreiber der nach der EEG-Novelle erstmals begünstigten elektrischen Schienenbahnen ist Eile geboten: Sie sollten vorsichtshalber am kommenden Montag (30.06.2014) beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen, auch wenn das Gesetz dann noch nicht in Kraft getreten ist.

In dem in letzter Minute geänderten Gesetzentwurf steht jetzt unter § 66: „Der Antrag … ist jeweils zum 30. Juni eines Jahres (materielle Ausschlussfrist) für das folgende Kalenderjahr zu stellen.“ Betroffen sind die Bahnen, die zwischen 2 und 10 GWh jährlich verbrauchen und bisher keinen Anspruch auf die reduzierte EEG-Umlage hatten. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war für Anträge auf Ermäßigung im Jahr 2015 ausnahmsweise eine Frist bis zum 30.09.2014 eingeräumt worden. Diese verlängerte Antragsfrist gilt jetzt nur noch für neu gegründete Unternehmen. Von Rail Business befragte Bahnexperten zeigten sich von der Änderung überrascht. (roe)

Artikel Redaktion Eurailpress
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