Politik

EEG-Novelle: Anträge für Begrenzung der EEG-Umlage bis 30. September

Der Zeitfaktor für Begrenzungsanträge der EEG-Umlage ist nicht so kritisch, wie in der Eilmeldung vom Freitag (27.06.2014) gemeldet.

Zwar ist nach § 66 Abs. 1 EEG-E der Antrag bis zum 30.06. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr zu stellen, es gibt aber eine Übergangsregelung für Bestandsunternehmen, wie die Kanzlei Niekamp mitteilt. Aufgrund der gesetzlichen Übergangsregelungen in §§ 103 ff EEG-E können Anträge für das Begrenzungsjahr 2015 einmalig bis zum 30.09.2014 gestellt werden. Ergänzend gibt es eine weitere Übergangsregelung für das Begrenzungsjahr 2014. Nach § 103 Abs. 5 EEG-E können Anträge für 2014 noch bis zum 30.09.2014 gestellt werden, wobei sich die Begrenzung auf die zweite Jahreshälfte des Jahres 2014 bezieht und die Begrenzung auf 20 % der EEG-Umlage des EEG in der Fassung vom 31.07.2014 begrenzt wird. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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