EBA: Pilot-Lärmaktionsplan nun komplett
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat nun den Teil B seines Pilot-Lärmaktionsplans veröffentlicht.
Zusammen mit Teil A vom Oktober 2015 ergibt er den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan der Behörde. Er ist im Internet abrufbar und kann auch als Druckversion angefordert werden. Die Lärmaktionsplanung soll auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmbelastung identifizieren und zu ihrer Beseitigung beitragen. Bürgerinnen und Bürger können sich damit über Vorhaben zur Lärmminderung informieren, Entscheidungsträger erhalten eine Planungsgrundlage, etwa für das Lärmsanierungsprogramm oder die Flächennutzungs- und Bauleitplanung. Teil B enthält u. a. die ausgewerteten Ergebnisse der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung: Bis Mitte Dezember 2015 konnten Bürger dem EBA eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung und zum Teil A des Pilot-Lärmaktionsplans geben. Von 2018 an wird das EBA in die regelmäßige Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes einsteigen. (as)