EBA: Neue Verwaltungsvorschrift zur Typzulassung von LST-Anlagen
Die Verwaltungsvorschrift für die „Neue Typzulassung von Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen“ wurde am 01.01.2013 zur Anwendung bei Sicherungsanlagen im Projekt VDE 8.1/ 8.2 in Form einer Übergangsregelung (VV NTZ ÜGR Stufe 1) freigegeben.
Die Übergangsregelung soll zu einem späteren Zeitpunkt in eine vollumfängliche Ziellösung überführt werden, wenn noch zu schaffende legislative Voraussetzungen vorliegen. In der Zwischenzeit soll im Laufe des Jahres 2013 der Anwendungsbereich dieser Übergangsregelung stufenweise für alle Anwendungsbereiche der Typzulassung fortentwickelt und sukzessive eingeführt werden. Bei der Stufe 1 der VV NTZ ÜGR bleiben die bisherigen Vorgaben für die Typzulassung nach BAU-STE außerhalb des Projektes VDE 8.1/8.2 in vollem Umfang weiterhin bestehen. Für die Anwendung beim Projekt VDE 8.1/8.2 sind die Ergebnisse nach VV NTZ ÜGR, einschließlich der vorab hierzu erteilten Einzelfallregelung zur Bewertung der ETCS-Lastenhefte im Dezember 2011, im Bauverfahren gleichwertig mit bisher erteilten Verwaltungsakten verwendbar. (cm)