EBA: Förderanträge nach dem SGFFG bis 1. Februar
Bis zum 01.02.2018 müssen Zuwendungen von den nicht-bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) beantragt werden, die nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) für das Jahr 2018 erteilt werden sollen.
Darauf verweist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), das im Vorfeld die „Verfahrensanweisung zum Vollzug des SGFFG“ angepasst hat. Zudem verweist das EBA darauf, dass die Bewilligungen unter Vorbehalt erteilt werden, da der Bundeshaushalt 2018 noch nicht in Kraft getreten ist. Damit gäbe es prinzipiell auch die Möglichkeit des Widerrufs von Bescheiden, so die Behörde. Das EBA hat alle für den Antrag wichtigen Formulare und Hinweise zusammengefasst. (cm)