EBA: Ergänzende Regel „Sanden” in Kraft
Seit dem 01.03.2016 ist die Ergänzungsregelung zur Bremse Nr. B011 „Sanden" in Kraft.
Darauf verweist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in seiner Mitteilung vom 31.03.2016. Die Ergänzungsregelung hat der Bahnsektor erarbeitet und der Lenkungskreis Fahrzeuge in Kraft gesetzt. Die Ergänzungsregelung enthält je einen Maßnahmenkatalog für Neu- und Bestandsfahrzeuge. Neben funktionalen und konstruktiven Anforderungen an Sandstreuanlagen gibt die Regelung Grenzwerte für die Ausbringung von Sandmengen vor sowie Verfahren, um deren Einhaltung zu überprüfen. Zudem sollen Infrastrukturbetreiber, die Gleisstromkreise betreiben, ihre Schienennetznutzungsbedingungen ergänzen: Als verpflichtendes Element sollten laut EBA Handlungsanweisungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der B011 aufgenommen werden. (cm)