Deutschlandticket: Nachschusspflicht gilt im Einführungsjahr – Verbände zeigen sich erleichtert
Die Einigung der Bund und Länder auf eine Nachschusspflicht beim Deutschlandticket (Rail-Business-Eilmeldung vom 09.12.2022) gilt zunächst für das Einführungsjahr.
Das geht aus dem Beschlusstext des Bund-Länder-Treffens am 08.12.2022 hervor. Bund und Länder stellten sicher, „dass die für die Tarifgenehmigung notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs für das Deutschlandticket gewährleistet wird. Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen im Einführungsjahr durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen“, heißt es dort. In den Folgejahren würden Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung „durch Ticketeinnahmen und die vereinbarten Zuschüsse“ sichergestellt wird. Thomas Prechtl, Präsident des Bundesverbandes Schienennahverkehr, bezeichnete die Einigung als „längst überfällig“, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen als „Durchbruch“. Der VDV teilte mit, nun sei der 01.04.2023 als Starttermin noch erreichbar. (jgf)