Politik

Deutschlandticket: Bundesrat macht Weg frei – Start am 1. Mai

Das Deutschlandticket kommt. Der Bund trägt im aktuellen Jahr die Hälfte der Mehrkosten, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Quelle: Deutsche Bahn

Das Deutschlandticket kann ab Montag (03.04.2023) verkauft und ab dem 01.05.2023 genutzt werden.

Der Bundesrat hat heute (31.03.2023) dem „Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ zugestimmt. Demnach trägt der Bund im aktuellen Jahr die Hälfte der Mehrkosten, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Mrd. EUR jährlich an dem Vorhaben. Um die Finanzierung des 49-Euro-Tickets über 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, ist für 2025 ein neues Gesetzgebungsverfahren geplant – dann auf der Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen.

Das Gesetz legt außerdem fest, dass die Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte im SPNV für die Jahre 2023 bis 2025 bei 1,8 % liegt. In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, die Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund müsse auch in den Jahren 2024 und 2025 einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten, sofern die tatsächlichen Kosten des Deutschlandtickets höher ausfallen als vom Bund angenommen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Beim Deutschlandticket gibt es aber keine bundeseinheitliche Lösung für Geringverdienende wie auch nicht für Mitnahmeregelungen. Hier bieten die Aufgabenträger bzw. Bundesländer teils eigene Lösungen an. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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