Politik

Deutsche Bahn: Vergleich mit ThyssenKrupp beim Schienenkartell

Die Deutsche Bahn hat sich außergerichtlich mit ThyssenKrupp auf Schadensersatz wegen etwaiger Kartellabsprachen im „Schienenkartell Privatmarkt“ geeinigt. Dieser Vergleich mit ThyssenKrupp GfT Gleistechnik GmbH und ThyssenKrupp Materials Services GmbH schließt den Fall „Schienenkartell Privatmarkt“ vollständig ab.

Bei diesem wurden die Schienen im Kartellzeitraum zwischen 2001 und 2011 von Bauunternehmen beliefert, die im Auftrag der DB Infrastrukturprojekte durchführten. Die Vergleichssumme wird entsprechend dem Förderanteil an den Bund weitergeleitet. Noch muss aber das Bundesverkehrsministerium dem Vergleich zustimmen. Parallel hat die DB beim „Schienenkartell DB-Markt“ in den letzten Jahren bereits mit Voestalpine, ThyssenKrupp und Vossloh/Stahlberg Roensch außergerichtliche Vergleiche abgeschlossen. Ein vor dem Landgericht Frankfurt/M. anhängiger Schadensersatzprozess betrifft vor allem noch Lieferungen von Moravia Steel, die sich laut DB bislang einer außergerichtlichen Einigung verweigert hat. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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