Politik

Deutsche Bahn: Lärmschutzklage geht in die nächste Runde

Gegen das Urteil vom Landgericht Bochum im Streit um den Lärmschutz an der Güterzugstrecke zwischen Oberhausen-Osterfeld und Hamm gehen Anwohner und die Deutsche Bahn in Berufung.

Der Richter hatte im August die DB zum Einbau von Schallschutzfenstern bei den Anwohnern verurteilt. Die Anwohner hatten zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung der Güterzüge auf 30 km/h gefordert. Die DB hält schon eine Reduzierung auf 70 km/h für unwirtschaftlich. Die Berufung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. (tm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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