Deutsch - Polnisches Bahnabkommen auf dem Weg
Die Bundesregierung hat das lang erwartete Gesetz zur Ratifizierung des deutsch-polnischen Eisenbahnabkommens vom 14.11.2012 verabschiedet und beim Bundesrat zum 1. Durchgang eingebracht.
Dies berichtet das Nachrichtenportal verkehrsbrief.de. Das Abkommen legt Grundsätze für eine bessere und engere Zusammenarbeit fest, benennt die jeweiligen Zuständigkeiten auf beiden Seiten und ermöglicht es den Eisenbahnunternehmen, eigene Abkommen zu schließen. Ganz konkret ermöglicht das Abkommen, auf den grenznahen Strecken bis zu den Grenzbahnhöfen auf spezielle Erlaubnisse für Fahrzeuge und Triebfahrzeugführer zu verzichten. Für die Bahnstrecke zwischen Zittau und Görlitz, die mehrfach die deutsch-polnische Grenze quert, wird ein erleichterter Durchgangsverkehr vereinbart. Das ist vor allem steuerrechtlich bedeutsam, weil dann ausschließlich das Recht des Staates gelt, von dem der Verkehr ausgeht – konkret ist das ganz überwiegend Deutschland. Das Abkommen gilt nicht für die Bahnstrecke Zittau-Grottau/Hradek nad Nisou in der Tschechischen Republik, die zwar rund 3 km über polnisches Staatsgebiet verläuft, dort aber keinen Halt hat und auch keine Verbindung zum übrigen polnischen Schienennetz aufweist. Die wäre das erste Abkommen mit Polen seit 1971, damals abgeschlossen zwischen der DDR und Polen, das aber am 03.10.1990 erlosch. (cm)