Bundesverkehrsministerium: Neuregelung der BÜ-Kosten – Kommunen werden entlastet
Das Bundesverkehrsministerium will die Finanzierung von Investitionen zur Abschaffung von höhengleichen Bahnübergängen per Gesetz neu regeln.
Vor allem soll der Finanzierungsanteil der Kommunen in Höhe von einem Drittel der Kosten entfallen. Von den Gesamtkosten übernimmt der Bund künftig laut Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums die Hälfte statt bisher einem Drittel der Ausgaben. Zudem ist vorgesehen, dass die Länder ein Sechstel beisteuern. Der Anteil der Deutschen Bahn soll bei einem Drittel bleiben. Laut des Bündnisses Allianz pro Schiene würde damit die Kommunen in den nächsten fünf Jahren um rund 250 Mio. EUR entlastet. (cm)