Politik

Bundestag: Schienenlärmschutzgesetz angenommen

Der Bundestag hat am 30.03.2017 in 2./3. Lesung das Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz/SchlärmschG) mit den Änderungen des Verkehrsausschusses angenommen.

Damit gilt prinzipiell ab dem 13.12.2020 ein Fahrverbot für laute Güterwagen. Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR. In einigen Fällen lässt das Gesetz aber Ausnahmen zu. (cm) Weitere Infos...

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress