Politik

Bundestag: Gesetz zum Schienenlärmschutz beschlossen

Lärmschutzwand an einer zweigleisigen Strecke; Quelle: DB/Michael Neuhaus

Der Bundestag hat gestern (27.06.2024) das „Gesetz zum Schienenlärmschutz“ beschlossen. Die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion stimmten gegen die Vorlage.

Im Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) (DS: 20/11314) wird das durch die europäische Vorgabe zur Reduzierung des Schienenlärms durch Güterwagen (TSI NOI) vorgegebene Konzept der „leiseren Strecken“ um ordnungsrechtliche Regelungen ergänzt. Aufgrund des Anwendungsvorrangs von EU-Recht entfaltet das Schienenlärmschutzgesetz von 2017 mit Wirksamwerden der TSI NOI keine Geltung mehr. Das neue Gesetz verbietet praktisch den Einsatz von Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen auf „leisen Strecken“ – das sind Strecken, auf denen nachts durchschnittlich mehr als zwölf Güterzüge verkehren. Das alte Schienenlärmschutzgesetz verbot laute Güterwagen auf allen Strecken. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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