Bundestag: Geändertes Regionalisierungsgesetz angenommen
Einstimmig hat der Bundestag am 10.11.2016 in der 2. und 3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes angenommen.
Zugleich wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes einstimmig für erledigt erklärt. Auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder für den öffentlichen Personennahverkehr einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes, der vor allem zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs verwendet werden soll. Diese finanzielle Unterstützung wird nun noch in diesem Jahr von 8 Mrd. EUR auf 8,2 Mrd. EUR erhöht. Ab 2017 bis 2031 wird dieser Betrag dann jährlich um 1,8 % steigen. Die Novelle sieht vor, dass der Betrag von 8 Mrd. EUR nach dem so genannten Kieler Schlüssel auf alle Bundesländer verteilt wird. 2016 wird der Betrag von 200 Mio. EUR mit einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. Diese Beträge sollen mit 1,8 % über den Gesamtzeitraum dynamisiert werden. (cm)