Bundestag: Ausschuss beschließt EEG-Novelle
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages hat am Mittwoch (03.12.2014) einstimmig erste Änderungen an dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen.
Sie betreffen u.a. Vergünstigungen für Schienenbahnen bei der EEG-Umlage. Nach dem Beschluss sollen neu in den Markt eintretende Schienenbahnen angesichts der Besonderheiten des Marktzugangs von den „Besonderen Ausgleichsregelungen“ im EEG ebenso profitieren können wie Schienenbahnen, die bereits Verkehrsdienstleistungen erbringen. Anlass der Änderung war die von der EU-Kommission vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbsrechts nicht genehmigte Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen. (cm)