Politik

Bundesregierung/Umweltschutz: KV-Anlagen müssen nicht nachgerüstet werden

Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs werden nicht in die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) einbezogen, die das Bundesumweltministerium derzeit vorbereitet.

 

Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium der DVZ, der Schwesterpublikation von Rail Business. Die Anlagen unterlägen damit auch weiterhin den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes. In einem Verordnungsentwurf aus 2012 waren die Terminals noch enthalten gewesen und hätten deshalb mit riesigem Zeit- und Geldaufwand umgerüstet werden müssen. (lüt/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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