Bundesregierung: Schlichtungsstelle söp im Fernbusverkehr anerkannt
Die Bundesregierung hat die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) als erste geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten im Fernbuslinienverkehr anerkannt.
Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle, so das Bundesverkehrsministerium. Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr sind seit dem 01.03.2013 in einer EU-Verordnung 181/2011 geregelt. Sie betreffen im Wesentlichen den Fernbuslinienverkehr (250 km und mehr) und gelten für den Verkehrsunternehmer unmittelbar. Das deutsche Begleitgesetz ist am 27.07.2013 in Kraft getreten. Die söp schlichtet in den Bereichen Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr, sofern sich die Unternehmen am Schlichtungsverfahren der söp beteiligen. (cm)