Politik

Bundesregierung: Planungsbeschleunigung auch im ÖPNV-Bereich

Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit im Rahmen der nächsten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen für Straßenbahnen mit dem Ziel der Beschleunigung angepasst werden können.

Das geht aus der als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung (19/4731) zur Stellungnahme des Bundesrates hinsichtlich des Regierungsentwurfes für ein „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (19/4459) hervor. Die Länderkammer hatte kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem PBefG nicht mit einbezieht, „obwohl innerstädtische, komplexe Verkehrsvorhaben ähnlich bedeutend sind wie Eisenbahntrassen auf dem Land“. Das Fachplanungsrecht nach dem PBefG müsse daher aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit in den Gesetzentwurf integriert werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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