Bundesregierung: Lkw-Maut wird ausgedehnt
Die Bundesregierung will das Streckennetz für die Lkw-Maut erweitern. Dazu hat sie einen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/3923) vorgelegt.
Danach soll zum 01.07.2015 die Mautpflicht für Lkw auf weitere rund 1100 km vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt werden und zum 01.10.2015 die Mautpflichtgrenze von 12 t zulässiges Gesamtgewicht auf 7,5 t abgesenkt werden. Derzeit wird auf rund 12.800 km Bundesautobahn und rund 1200 km Bundesstraßen Lkw-Maut erhoben. Aufgrund des neuen Wegekostengutachtens wurden die Mautsätze zum 01.01.2015 gesenkt, dies führt zu einer Einnahmelücke von insgesamt rund 460 Mio. EUR im Zeitraum 2015 bis 2017. Das neue Gesetz soll laut der Regierung diese Lücke schließen. (cm) Mehr Infos...