Bundesregierung: Keine Änderung beim Regionalisierungsgesetz
Die Bundesregierung hat wenig überraschend den Gesetzesvorschlag des Bundesrates vom 28.11.2014 abgelehnt.
Die Bundesregierung hat „gravierende finanz- und haushaltspolitische Bedenken“ gegen den Gesetzentwurf. Er verursache gegenüber dem Bundeshaushalt 2015 und der Finanzplanung des Bundes „erhebliche“ Mindereinnahmen. Außerdem widerspreche es laut Bundesregierung dem Grundgedanken der Regionalisierung, wenn der Bund das Risiko von Steigerungen der Stations- und Trassenpreise, erhoben vom bundeseigenen Unternehmen DB Netz AG, übernehmen würde. Die Länder hatten nicht nur mehr Mittel gefordert, sondern auch einen neuen Verteilungsschlüssel. (cm)