Politik

Bundesregierung: Kabinett billigt Investitionsbeschleunigungsgesetz

Das Kabinett hat am 12.08.2020 den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Er basiert auf einem Beschluss des Koalitionsausschusses.

Das Gesetz sieht für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr vor. Dazu gehören die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen sowie die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung. Weiter sollen die Umweltprüfungen in diesen Fällen erleichtert werden, etwa durch eine Vorprüfung. Zudem sieht das Gesetz kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren vor (erste Instanz die Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe) und den sofortigen Vollzug von Baurecht nach der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Auch kann künftig in bestimmten Fällen auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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