Bundesregierung: IT-Sicherheitsgesetz betrifft auch Bahnunternehmen
Der am Mittwoch (17.12.2014) von der Bundesregierung vorgestellte Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) betrifft auch die Bahnbranche.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung erreichen, dass die IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen, also der Einrichtungen, die für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind, steigt. Die Betreiber solcher Infrastrukturen sollen künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Die Regierung nennt sieben Sektoren mit solch einer Kritischen Infrastruktur, darunter den Bereich Transport und Verkehr. In diesem Sektor sind explizit der Transport von Gütern sowie der Transport von Personen um Nah- und Fernbereich genannt. (cm) Mehr dazu hier