Bundesregierung: GVFG soll unbegrenzt gültig werden
Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) soll nach dem Willen der Bundesregierung unbegrenzt gültig sein.
Dies steht in dem Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 769/16) vom 15.12.2016, der heute im Verkehrsausschuss des Bundesrates beraten wird. Die Änderung sieht weiter vor, dass die Höhe des Topfes von 332,6 Mio. EUR unverändert bleibt. Der Gesetzesvorschlag sieht zudem vor, dass das GVFG ab 2015 einfach per Bundesgesetz geändert werden kann. Bisher ist das GVFG Teil des Grundgesetzes (Artikel 125c). Mehr zum GVFG in Rail Business 5/17. (cm)