Politik

Bundesregierung: Gesetzentwurf zu beförderungsrechtlichen Vorschriften

Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf „zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich" (19/7837) vorgelegt.

Er sieht unter anderem eine Bündelung bei den Zuständigkeiten im Verbraucherschutz für Bahnreisende vor. „Fahrgästen soll eine einzige Durchsetzungsstelle für fahrgastrechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt werden, denn die Unterscheidung zwischen bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist für die Fahrgäste oft schwierig", heißt es im Gesetzentwurf. Zuständig soll der Vorlage zufolge generell das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sein. Die Genehmigung von Tarifen obliege künftig beim SPFV dem Bundesverkehrsministerium und beim SPNV der zuständigen Landesbehörde. Die Aufsicht über die Einhaltung der Tarife soll beim EBA (SPFV) beziehungsweise der Landesbehörde (SPNV) liegen. Aus einer Stellungnahme des Bundesrates geht der Wunsch der Länder hervor, die derzeit geltenden Aufsichtsregelungen für schmalspurige Eisenbahnen beizubehalten. Eine Ausdehnung der Aufsichtstätigkeit des Bundes beziehungsweise des EBA erscheine hier nicht gerechtfertigt. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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