Politik

Bundesregierung: BSWAG-Änderung soll höhere und zügigere Investitionen ermöglichen

Die Bundesregierung kündigt zusätzliche Milliarden für den Ausbau der Schiene an und hat dazu am 07.06.2023 eine Änderung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) auf den Weg gebracht.

Dessen bisherige Ausgestaltung habe sich „in letzter Zeit zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen“. Höhere und zügigere Investitionen in die Bundesschienenwege sollen durch zusätzliche Finanzierungsoptionen im BSWAG ermöglicht werden. Diese beziehen sich insbesondere auf die Übernahme von Kosten für
- einmalig anfallenden Aufwand,
- Unterhaltung und Instandhaltung,
- bauliche Maßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen wie etwa Denkmalschutz,
- IT-Leistungen im Rahmen der Digitalisierung,
- nachhaltige bzw. erweiterte Ersatzinvestitionen wie die Anpassung von Bahnsteigen
- Folgekosten bei vom Bund initiierten Investitionsprogrammen für Barrierefreiheit und Lärmsanierung.
Die DB hat einen weitergehenden Investitionsbedarf von 45 Mrd. EUR bis 2027 angemeldet. Davon entfallen nach Schätzung des Bundesverkehrsministeriums rund 7,5 Mrd. EUR auf die neu geschaffenen Finanzierungsoptionen im BSWAG, „zuzüglich weiterer noch nicht bezifferbarer Finanzierungsbedarfe“, so die Bundesregierung. Der vom Kabinett bestätigte Änderungsentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung. Die „Güterbahnen“ befürchten, dass durch den möglichen Einstieg des Bundes in die Instandhaltung die Mittel für Neu- und Ausbau schrumpfen könnten. Sie vermissen zu dem Gesetz u.a. eine finanzielle Unterlegung der dadurch ermöglichten Bundesfinanzierung und eine verbindliche Aussage zu den Auswirkungen der Bundesfinanzierung auf die Trassenpreise. (as/jgf)

Artikel Redaktion Eurailpress
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