Bundesrat: Neue AwSV stärkt Kombinierten Verkehr
Der Bundesrat hat vergangenen Freitag (31.03.2017) die Neufassung der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ verabschiedet.
Damit wurden langjährige Verhandlungen auf Bundesebene, zwischen den Ländern und der Wirtschaft aus Sicht der Branche erfolgreich abgeschlossen. Die Verkehrsverbände VDV und BÖB begrüßen die heutige Bundesratsentscheidung ausdrücklich. Die Neufassung der AwSV stellt erstmals eindeutig klar, dass es sich bei Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht um herkömmliche Lagerstätten handelt. Diese Unterscheidung spielt bei den Umweltauflagen eine entscheidende Rolle bezüglich des bürokratischen Aufwands und der notwendigen Investitionen für Um- und Neubau der Anlagen. (cm)