Bundesrat: Modernisierungen von Schienenfahrzeugen erleichert
Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für einfachere Rahmenbedingungen für Umbauten und Modernisierungen von Schienenfahrzeugen.
Am 22.04.2016 wurde die 10. Eisenbahnrechtsänderungsverordnung (ERÄV) beschlossen. Die Verordnung regelt den Umgang mit Umbauten und Modernisierungen an Schienenfahrzeugen neu und schließt eine Lücke in der Zulassungsreform, so der Verband der Bahnindustrie VDB. Damit sei ein weiterer wichtiger Baustein im Mosaik der Zulassungsfreform gelegt worden. „Die Neuregelung bietet nun klare Verfahren, um über die lange Lebensdauer von Zügen über 30 bis 40 Jahre die Komfort- und die Zugleitausrüstung zeitgemäß anpassen zu können“, so Axel Schuppe, Geschäftsführer des VDB. (cm)