Bundesrat: Länder wollen Soll-Vorschrift für Personalübergang im ÖPNV
Bei Betreiberwechseln im öffentlichen Verkehr „soll“ das Personal des Altbetreibers übernommen werden.
Dies hat der Bundesrat am 25.09.2015 beschlossen (Rail Business 40/15). Der Übergang „soll“ im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen mit den gleichen Rechten des Personals wie bei einem Betriebsübergang gemäß §613a BGB. Wie das Nachrichtenportal verkehrsbrief.de berichtet, hatten in letzter Minute Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Kompromissvorschlag die Soll-Vorschrift als Plenarantrag eingebracht. Laut Antragsbegründung muss der Auftraggeber einen sachlichen Grund anführen, wenn er den Personalübergang nicht vorschreibt. Die Regelung soll sowohl für den ÖV auf der Schiene als auch auf der Straße gelten. Nun muss der Bundestag erneut über das Gesetz entscheiden. (cm)