Bundesrat: GVFG-Novelle muss in den Vermittlungsausschuss
Die Reform des GVFG-Bundesprogramms stockt. Der Bundestag hat mittlerweile eine Erhöhung und Dynamisierung des Programms samt der dafür notwendigen Grundgesetzänderung beschlossen.
Nun aber stockt die Reform, der Bundesrat hat das Vorhaben am Freitag (14.12.2018) an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung hat die GVFG-Reform mit weiteren Grundgesetzänderungen verbunden. Dabei handelt es sich etwa um die Bauplanung für Fernstraßen, den sozialen Wohnungsbau oder die Kooperation im Bildungswesen. Hauptstreitpunkt ist die geplante Vorschrift in Art. 104 b Absatz 2 des Gesetzesbeschlusses, wonach die Länder Bundeshilfen künftig generell zur Hälfte mitfinanzieren müssen. Für die Ministerpräsidenten gehört eine solche Quote nicht in das Grundgesetz. (msa/cm)