Politik

Bundesrat: Fünf Länder bringen Gesetz zum Bahnfernverkehr ein

Die fünf Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen haben als TOP 72 für die Bundesratssitzung am Freitag (16.12.2016) ein „Gesetz zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG)“ eingebracht.

Die Länder wollen so den Gewährleistungsauftrag des Bundes für den SPFV (Artikel 87e Abs. 4 GG) konkretisiert und dem Bund die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Rechtsgrundlage zur Verfügung stellen. Das Gesetz soll ein „Grundangebot“ sichern und zusammen mit dem Nahverkehr (SPNV) ein „integriertes“ Angebot ergeben. Das Gesetz verpflichtet den Bund, unter Beteiligung der Aufgabenträger einen zustimmungspflichtigen SPFV-Plan aufzustellen, der „spätestens alle drei Jahre“ fortgeschrieben wird. Die Länder begründen das Gesetz damit, dass im Fernverkehr die Ziele der Bahnreform verfehlt worden seien: Das Fernverkehrsangebot auf der Schiene sei „kontinuierlich“ abgebaut worden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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