Bundesrat: Eisenbahnregulierungsgesetz mit Änderungen angenommen
Der Bundesrat hat am 18.03.2016 das Eisenbahnregulierungsgesetz angenommen.
Dabei wurden bis auf drei Änderungen alle Wünsche von Verkehrs- und Umweltausschüssen des Bundesrates angenommen. So hat der Bundesrat u.a. beschlossen, dass die Regulierung auf „regulierungswürdige Netze großer Eisenbahnnetzbetreiber, insbesondere der Eisenbahnen des Bundes“ konzentriert werde. Weiter soll die im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes zugesagte Beschränkung der Infrastrukturentgelte, die im Entwurf der Bundesregierung nicht enthalten ist, umgesetzt werden und die zivilgerichtliche Billigkeitskontrolle als Ultima ratio soll beibehalten bleiben, eine Verkürzung des unmittelbaren Rechtsschutzes für die Infrastrukturnutzer sei nicht hinnehmbar. Von den 63 Änderungspunkten hat der Bundesrat lediglich explizit die Punkte 31, 46 und 47 abgelehnt. Nun ist der Bundestag bzw. die Bundesregierung am Zuge. (cm) Weitere Infos...