Bundesnetzagentur: Konsultation zur Marktabgrenzung im Instandhaltungssegment
Die Bundesnetzagentur konsultiert seit Freitag (28.07.2017) die Marktabgrenzung für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen.
Der Berichtsentwurf dazu liefert detaillierte Erkenntnisse zum Markt für Instandhaltungsleistungen. Er bildet eine Basis für die nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz durchzuführende Wettbewerbsprüfung bei Wartungseinrichtungen. Gestützt auf die Ergebnisse einer umfangreichen Befragung der Marktteilnehmer werden in dem Bericht 19 Märkte abgegrenzt. Insgesamt wird bei fast allen Verkehrsdiensten von einem bundesweiten und kontinuierlichen Marktgeschehen ausgegangen. Eine Ausnahme bildet der Schienenpersonennahverkehr, bei dem das Instandhaltungskonzept in der Regel räumlich auf das regionale Einsatzgebiet der Fahrzeuge und zeitlich auf die Länge des Verkehrsvertrages abgestimmt ist. Stellungnahmen zum Berichtsentwurf können bis zum 15.09.2017 abgegeben werden. (cm)