Bundesnetzagentur: Erste Regulierungsperiode im Eisenbahnsektor
Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB Netz AG und weiteren Unternehmen Verfahren zur Festlegung des Ausgangsniveaus für Kosten und Betriebsleistungen eingeleitet.
Die Festlegung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur ist Voraussetzung dafür, dass Eisenbahninfrastrukturunternehmen ihre Entgelte in der ersten Regulierungsperiode von 2019 bis 2023 danach festlegen können. Die Bundesnetzagentur überprüft für einen ausgewählten Bezugszeitraum, welche Kosten den Unternehmen entstanden sind und wie groß die Betriebsleistung war. Für jedes Jahr innerhalb der Regulierungsperiode wird der Zielkostenrahmen dann mit Hilfe von Preisentwicklungspfaden vorgegeben. Hier fließen sowohl die Geldentwertung als auch der Produktivitätsfortschritt ein. Gegen diese Grenze werden die jährlich zu genehmigenden Entgelte der Unternehmen geprüft. Die Behörde hat die laufende Verfahren der BK10 im Bereich „Entgeltregulierung” online veröffentlicht. (cm)