Bundesnetzagentur: Einigung zwischen DB Netz und EVU erreicht
Die Bundesnetzagentur hat eine Einigung zwischen der DB Netz AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) über Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträge erreicht.
15 EVU hatten gegenüber der DB Netz erklärt, Nutzungsentgelte wegen andauernder gerichtlicher Verfahren nur unter Vorbehalt zahlen zu wollen. Daraufhin hat die DB Netz ihnen den Abschluss der Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträge verweigert, die aber Voraussetzung zur Nutzung des Netzes der DB sind. Nach Beschwerden bei der Netzagentur konnte jetzt eine Einigung erzielt werden. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur darf die DB Netz AG die Verträge bei Erklärung von Zahlungsvorbehalten nicht ablehnen – solche Zahlungsvorbehalte sind üblich. (cm)