Politik

Bundeskartellamt: Wettbewerbshüter werfen DB Missbrauch von Marktmacht vor

Das Bundeskartellamt in Bonn. Quelle: Bundeskartellamt

Die Deutsche Bahn verstößt gegen das Kartellrecht, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Diese Entscheidung hat das Bundeskartellamt getroffen.

Das Bundeskartellamt hat der DB aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern. Dies betrifft Werbeverbote seitens des Konzerns, Rabattverbote, Provisionszahlungen sowie Buchungs- und Inkassoprovisionen. Gerade bei Provisionen zahlte der Konzern oft nichts. Weiter geht es um die Freigabe von Echtzeitdaten der Züge. Bei der DB stieß die Entscheidung auf „großes Unverständnis“ – sie will Rechtsmittel dagegen einlegen. Der DB genügt die Weitergabe der Echtzeitdaten entsprechend der Novelle der Fahrgastrechte zum 07.07.2023. Zufrieden zeigten sich dagegen der Verband Mofair wie auch das Unternehmen Trainline. Das Kartellamt hat einen umfangreichen „FAQ-Katalog“ veröffentlicht. Mehr zu dem Verfahren in Rail Business 27/23. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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