Politik

Bundeskartellamt: Deutsche Bahn zu Änderungen im Fahrkarten-Vertrieb verpflichtet

Aufgrund der Ermittlungen des Bundeskartellamtes hat sich die Deutsche Bahn zu umfangreichen Änderungen beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr verpflichtet.

Dies werde die Vertriebsmöglichkeiten von Wettbewerbern der DB verbessern, teilt das Bundeskartellamt mit. Das 2014 wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung beim Ticketvertrieb gegen die DB eingeleitete Verfahren wurde aufgrund der Verpflichtungszusagen nun eingestellt. Künftig dürfen Wettbewerber ihre Tickets über Läden im Bahnhof verkaufen. Mietvertragsklauseln, die dies bislang behindert haben, gibt es nicht mehr. Zudem dürfen Wettbewerber über eigene Automaten auch Fernverkehrstickets der DB verkaufen. Provisionen, die sich DB und Wettbewerber für den wechselseitigen Ticketverkauf zahlen, werden vereinheitlicht und überwiegend gesenkt. Das Bundeskartellamt hat die Verpflichtungszusagen der DB für verbindlich erklärt und diese Entscheidung bis zum 31.12.2023 befristet. (as/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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