Bundeskabinett: Drei Gesetze für die Bahnbranche auf den Weg gebracht
Das Bundeskabinett wird mit drei Gesetzen dem Bahnsektor deutlich mehr Geld zukommen lassen.
Das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ stockt die Regierungsmittel bis 2031 um insgesamt über 5,2 Mrd. EUR auf. Die jetzigen Zuweisungen kommen oben drauf, beginnend mit 150 Mio. EUR mehr in 2020. Die Steigerungen erhöhen sich mit den laufenden Jahren. Laut dem „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)“ steigen die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in mehreren Stufen von heute gut 330 Mio. EUR pro Jahr bis auf 2 Mrd. EUR in 2025. Zudem ermöglicht es die Reform, die Gelder flexibler einzusetzen. Das „Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ sieht unter anderem im Bahnbereich vor, die Kommunen aus der Finanzierung von Brücken und Unterführungen an Schienenstrecken herauszunehmen (Rail Business vom 04.11.2019). Zwar begrüßt die Allianz pro Schiene insbesondere die ersten beiden Gesetze, kritisiert die Bundesregierung aber auch deutlich. Sie erhöhe auch die Mittel für den Neu- und Ausbau der Fernstraßen. „Wer alles im Verkehrssektor fördert, kann keine Verkehrsverlagerung bewirken“, so deren Geschäftsführer Dirk Flege. Matthias Gastel, Sprecher für Bahnpolitik: der Grünen im Bundestag, befürchtet, dass wegen des Eisenbahnregulierungsgesetzes die erhöhten Reg.-mittel durch höhere Trassenpreise der DB Netz abgeschöpft würden. (cm)