BSWAG-Vermittlungsausschuss: Positive und negative Reaktionen im Sektor
Die Verbände des Bahnsektors sehen die Einigung im Vermittlungsausschuss zum BSWAG (Bundesschienenwegeausbaugesetz) grundsätzlich positiv. Aber es gibt auch deutliche Kritikpunkte – insbesondere aus dem Bereich des Güterverkehrs.
Für die Allianz pro Schiene (ApS) ist die Einigung ein „erster Schritt für eine weitergehende Reform der komplexen Finanzierung der Schienen-Infrastruktur“. Dabei begrüßt deren Geschäftsführer Dirk Flege, „dass der Bund die Instandhaltung der Schienen-Infrastruktur künftig mitfinanzieren kann“. Die bisherigen Regelungen waren zu starr und in vielen Fällen auch eine Investitionsbremse. Mofair-Präsident Martin Becker-Rethmann stellt hierzu klar, dass der Erhalt der Infrastrukturen als auch die Ausstattung von Fahrzeugen mit Komponenten der Digitalen Schiene durch den Bund nicht verpflichtend ist. Für die ApS ist „besonders erfreulich“, dass der Bund künftig auch für die Sanierung und Modernisierung von Empfangsgebäuden aufkommt. Dies wird auch vom VDV so gesehen. Auf vielfache Kritik stößt die Einigung, was den Güterverkehr betrifft. Dirk Flege fordert hier einen Ausgleich für die Kosten für „massive Umwege“ bei den Generalsanierungen. Den Verband „Die Güterbahnen“ ärgert, dass der Bund – anders als beim Schienenpersonennahverkehr – beim Güterverkehr von Beginn an eine Kompensation „rundweg abgelehnt“ habe. Und die Bundesländer hätten die Forderungen zur Kostenkompensation „im Zuge der Verhandlungen fallen“ gelassen. Für Heike van Hoorn, Geschäftsführerin des Deutsches Verkehrsforums (DVF) ist klar, dass im Bundeshaushalt 2025 den Güterbahnen für die Mehrkosten bei den Sanierungen in anderer Form eine Entlastung geschaffen werden „muss“. Auch dem VDV stieß dies auf, es gehe um „unverschuldete Baunebenkosten“ von geschätzt 230 Mio. EUR pro Jahr. Die SPNV-Aufgabenträger monieren die Regelungen zum Ersatzverkehr (SEV). Die Finanzierung dürfe „nicht überbürokratisiert werden“ und müsse auch Mischkonzepte aus Ersatzverkehren mit Bussen und auf der Schiene auf Umleiterstrecken umfassen. Das die Aufgabenträger aber kein Mitspracherecht hätten, sei „ein fragliches und nicht verursachungsgerechtes Vorgehen“, so BSN-Prädident Thomas Prechtl. Becker-Rethmann von Mofair kritisiert zudem: „Planungssicherheit für Infrastrukturprojekte über mehrere Jahre gibt es weiter nicht“. (cm)