Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland Spitzenreiter – BMDV mit meisten Verfahren
Vierzehn Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission seit Amtsantritt der Ampel-Koalition bis Ende 2023 allein gegen das Bundesverkehrsministerium (BMDV) eingeleitet.
Damit entfiel knapp die Hälfte aller 29 neuen, gegen Deutschland gerichteten EU-Verfahren auf das Ressort von Volker Wissing (FDP), wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht. An zweiter Stelle folgt mit großem Abstand das Arbeits- und Sozialministerium mit vier Verfahren. Zuletzt hat die EU-Kommission nach eigenen Angaben am 20.12.2023 eine sog. „Ergänzende Aufforderung“ nach Art. 258 AEUV an Deutschland gerichtet (Az: INFR(2019)2159). Die europäische Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) ist der Auffassung, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums noch immer nicht vollumfänglich entsprochen hat – es wurden Mängel bei der Unabhängigkeit des Netzbetreibers und des Wettbewerbsdesigns festgestellt. Allerdings erkannte die GD MOVE auch an, dass Deutschland nach dem ersten blauen Brief aus Brüssel im Jahre 2019 die Lage verbessert hat. Eine andere „Aufforderung“ vom 26.01.2023 dreht sich um Mängel bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität und damit der Sicherheit im Bahnverkehr (Az: INFR(2022)2101). (thr/msa)