BMWi: Sockelbelastung bei EEG-Umlage soll bleiben
Das Bundeswirtschaftsministerium will anscheinend an der bisherigen Gestaltung der EEG-Umlage für die elektrischen Schienenbahnen festhalten.
Das geht aus dem Gesetzentwurf des Ministeriums hervor. Der offensichtlich in großer Eile erarbeitete Entwurf sieht vor, dass unterhalb einer jährlichen Abnahmemenge von 3 GWh die volle EEG-Umlage zu zahlen ist. Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen und Mofair kritisierten, dass damit kleine Bahnunternehmen gegenüber der Deutschen Bahn benachteiligt werden. Peter Ramsauer (CSU), Vorsitzender des Bundestags-Wirtschaftsausschusses, bekräftigte gegenüber der Rail-Business-Schwesterpublikation DVZ seine grundsätzliche Kritik an der Absicht des Wirtschaftsministeriums, die Schienenbahnen stärker zu belasten: „Wo kommen wir denn hin, wenn das ökologischste Verkehrsmittel zusätzlich belastet wird?” Auch wenn der bestehende Vorteil für die Schienenbahnen nicht Gegenstand des laufenden Prüfverfahrens die EU-Kommission ist, behält diese sich eine zweite EEG-Beihilfeprüfung vor, in der es dann dezidiert um den derzeitigen § 42 EEG, also den heutigen Vorteil für die Schienenbahnen, gehen würde. (roe/msa)