BMVI/EU-Kommission: KV-Förderrichtlinie in Kraft getreten
Die neue Förderrichtlinie für den Kombinierten Verkehr tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Zuvor hat die EU-Kommission die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen des Bundesverkehrsministeriums genehmigt. Beispielsweise wurden die Verfahren zur Antragstellung gestrafft, und die Beratung bei der Antragstellung ist explizit festgeschrieben. Die Vollständigkeit der Anträge wird innerhalb eines Monats geprüft. (cm)