Betreiberwechseltarifvertrag: 13 Unternehmen haben mit der GDL Vertrag vereinbart
Für den Fall, dass im SPNV ein Betreiberwechsel ansteht, werden oftmals die bisherigen Beschäftigen vom neuen Betreiber übernommen – aber nicht immer. Bislang gab es hierzu keinerlei Rechtsverpflichtung. Mit dem Betreiberwechseltarifvertrag, der parallel zum Bundesrahmen-Tarifvertrag für die Lokführer verhandelt wird, hat die Lokführer-Gewerkschaft hier eine Änderung herbeigeführt.
Inzwischen haben 13 Unternehmen den Vertrag tarifiert:
• AgvMoVe (DB Regio)
• Albtal Verkehrs-Gesellschaft mbH
• cantus Verkehrsgesell-schaft mbH
• HLB Basis AG
• HLB Hessenbahn GmbH
• Keolis Deutschland GmbH und Co. KG
• metronom Eisenbahnge-sellschaft mbH
• NBE nordbahn Eisen-bahngesellschaft mbH und Co. KG
• Nord-Ostsee-Bahn GmbH
• Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
• trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH
• vectus Verkehrsgesellschaft mbH
• Westfalenbahn GmbH
Im Gegensatz zu anderen tarifvertraglichen Konstruktionen lässt sich laut GDL eine Tarifbindung im Falle des Betreiberwechseltarifvertrags nicht durch eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel herstellen. (cm)